
Ihr Anspruch
Sie sind Pflegebedürftig und haben mindestens Pflegegrad 2 ? Dann haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und weiteren Leistungen aus Ihrer Pflegekasse.

Der Entlastungsbetrag
Was ist der Entlastungsbetrag, wer hat Anspruch & wie setzt er sich zusammen?
​
Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist eine monatliche finanzielle Unterstützung.
​Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
​
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat, was einem jährlichen Betrag von 1572 Euro entspricht.

Verhinderungspflege
bei Pflegegrad 2
Sie haben mindestens Pflegegrad 2? Dann steht Ihnen zu dem Entlastungsbetrag die Verhinderungspflege zu.
Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, die eigentliche Pflegeperson stunden- oder tageweise zu vertreten. Denn auch eine Pflegeperson hat einmal wichtige Termine, ist krank oder fährt in den Urlaub.
​
Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen 1685€ pro Jahr zur Verfügung. Damit können Sie uns als Vertretung organisieren und unsere Dienstleistung nutzen.


Kurzzeitpflege
Wenn Sie eigentlich zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationäre pflege benötigen, können Sie dafür kurzzeitpflege einsetzen.
​
Für kurzzeitpflege stehen Ihnen 1854€ pro Jahr zur Verfügung.
​
WICHTIG:
Ungenutztes Budget können Sie teilweise für die Verhinderungspflege nutzen.
Kombinationsleistung
Mit der Kombinationsleistung können Sie Ihr Pflegegeld anteilig kürzen, um unsere Dienstleistung über den Entlastungsbetrag hinaus in Anspruch zu nehmen.
​
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um mehr darüber zu erfahren - wir beraten Sie gern!
